DIENSTLEISTUNGEN
Gewerblicher Rechtsschutz
Durch den Erwerb eines technischen – Patente und Gebrauchsmuster – oder nicht-technischen Schutzrechts – Marken und Designs – schützen Sie Ihre Waren und Dienstleistungen vor Nachahmung.
Patent
Patente helfen, Entwicklungskosten abzusichern und ermöglichen durch erfolgreiche Vermarktungsstrategien Reinvestitionen, die wiederum Motor für Forschung und Entwicklung sind.
Gebrauchs-
muster
Marke
Design
Designs können eingetragen werden, wenn sie eine Eigenart aufweisen. Dabei ist unerheblich mit welchem Produkt dieses Design auftritt. Eingetragene Designs gehören zu den nicht-technischen Schutzrechten und sind meist kostengünstig und einfach zu erlangen.
Weitere Dienstleistungen
IP-Strategien sind individuell. Heutzutage hängt der Erfolg stark von den zum Businessplan passenden Schutzrechtsportfolien ab. Schutzrechtsinhaber suchen nach Synergien ihrer Portfolien mit ihrer Geschäftssituation. Die Check-Liste einer effektiven IP-Strategie ist lang, wobei es nicht immer evident ist, worauf der Fokus gelegt werden sollte.
Eine Innovationsanalyse kann beispielsweise in die Richtung eines Megatrends, einer Low-Cost Lösung oder einer Verbesserung der internen Innovationskraft weisen.
Schutzrechtsverletzungen sind ein zentrales IP-Thema, zumal niemand gerne eigene Schutzrechte verletzt sieht. Von der anderen Seite betrachtet muss man sich fragen, ob das eigene Produkt tatsächlich frei von Schutzrechten Dritter ist!
Deutsche Rechtsprechung wird in Europa geschätzt. Aus diesem Grund entscheiden sich Weltkonzerne gerne ihre Patentstreitigkeiten in Deutschland vor Landgerichten und dem Bundespatentgericht auszutragen.
Ein „weltweites Patent“ oder „Weltpatent“ gibt es nicht.
Allerdings gibt es die Möglichkeit eine Patentanmeldung in Form einer PCT-Anmeldung für (nahezu) alle Staaten dieser Welt einzureichen. Das Anmeldeverfahren wird dann für einen begrenzten Zeitraum (in der Regel bis zu 30 Monate ab dem Prioritätstag) zentral vor einem einzigen Amt, in vielen Fällen dem Europäischen Patentamt (EPA), geführt.
Ergebnis des PCT-Verfahrens ist keine Patenterteilung, sondern lediglich eine unverbindliche Beurteilung durch das federführende Amt, d.h. in der Regel das EPA.
Die von dem betreffenden Amt, insbesondere dem EPA, durchgeführte Recherche wird in Verfahren, die auf die internationale Phase folgen und nationale oder regionale Phasen darstellen, für die eingehende Prüfung der Patentanmeldung genutzt.
Erst am Ende solcher nationalen oder regionalen Phasen kann eine Patenterteilung stehen. Hierbei können die Ergebnisse der in verschiedenen Ländern ablaufenden Prüfungsverfahren durchaus voneinander abweichen, obwohl in allen Fällen dieselbe Erfindung geprüft wird.
Durch das EPÜ hat man die Möglichkeit Patentschutz in mehr als 20 europäischen Staaten mit nur einem Prüfungsverfahren vor dem europäischen Patentamt zu erlangen. Patentschutz in einigen nicht-EU Staaten kann damit ebenfalls erzielt werden.
Basierend auf unserer industriellen Erfahrung können wir Beratung zu Arbeitnehmervergütung anbieten. Insbesondere in Konzernen skalieren sich die Problematiken mit der Größe des Unternehmens.
Wir helfen Ihnen gerne in allen Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes
Lassen Sie sich fundiert beraten – über eine der aufgeführten oder über eine unserer weiteren Deinstleistungen. Wir bieten alles von der Patentrecherche bis zur Verteidigung Ihrer Schutzrechte vor den zuständigen Ämtern.