Starttermin für das neue europäische Einheitspatent und das Einheitliche Patentgericht ist voraussichtlich der 1. Juni 2023. Mit dem neuen System kann ein Erfinder durch nur einen Patentantrag beim Europäischen Patentamt Schutz in 25 EU-Staaten, soweit diese das EPG-Übereinkommen bis dahin ratifiziert haben, erlangen.
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