Die Patentanwälte Rudolf Meyer und Dr. Jochen Dörring sind nun beide als Vertreter vor dem Einheitlichen Patentgericht (EPG) eingetragen. Das Einheitliche Patentgericht bzw. der Unified Patent Court (UPC) ist ein gemeinsames Gericht der 17 EU-Staaten, die das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) z. Zt. ratifiziert und unterzeichnet haben. Generell haben alle EU-Staaten die Möglichkeit dem Übereinkommen beizutreten. Am 1. Juni 2023 hat das Gericht seine Arbeit aufgenommen.
Das Gericht behandelt Klagen gegen die Verletzung europäischer Patente sowie Klagen zur Nichtigkeitserklärung Europäischer Patente. Es ist als alleiniges Gericht sowohl für Verfahren für klassische Europäische Patente als auch für Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung zuständig. Innerhalb eines Übergangszeitraums können Klagen, die klassische Europäische Patente betreffen, noch auf nationaler Ebene eingereicht und verhandelt werden.
Das Einheitliche Patentgericht besteht aus einem erstinstanzlichen Gericht und einem Berufungsgericht.
Die Zentralkammer des Gerichts erster Instanz hat seinen Sitz in Paris und eine Abteilung in München. Daneben bestehen eine Regionalkammer in Stockholm für den baltisch-nordischen Raum sowie Lokalkammern in Brüssel, Kopenhagen, Wien, Helsinki, Mailand, Lissabon, Ljubljana, Den Haag, Paris, Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München. Den Spruchkörpern der Kammern sind sowohl rechtlich als auch technisch qualifizierte Richter zugeordnet.
Sitz des Berufungsgerichts ist Luxemburg. Seine Spruchkörper bestehen aus drei juristisch qualifizierten und zwei im jeweils betroffenen Fachgebiet technisch qualifizierten Richtern. Sie werden von einem rechtlich qualifizierten Richter geleitet.
Neben dem Gericht in erster Instanz und dem Berufungsgericht soll am EPG ein Mediations- und Schiedszentrum für Patentsachen mit Sitzen in Luxemburg und Ljubljana eingerichtet werden.