30. September 2024 Rudolf 0 Comments

Das Symposium des Bundespatentgerichts (BPatG) und des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) in München zog fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Markenrechtsmodernisierungsgesetzes (MaMoG) eine Zwischenbilanz. Im Fokus standen neue Markenformen, wie zum Beispiel die 3D-Marke, Gewährleistungsmarke, Multimedia-, Klang-, Bewegungs- und Mustermarke, die sich unterschiedlicher Beliebtheit erfreuen. Katharina Mirbt (DPMA) betonte die rechtliche Offenheit für neue Markenformen wie Multimedia- oder Klangmarken, auch wenn die Anmeldezahlen bisher überschaubar sind. Diskussionen drehten sich zudem um Herausforderungen bei geografischen Angaben und das neue Nichtigkeitsverfahren. Europäische Konvergenzprogramme tragen zur Vereinheitlichung von Prüfungspraktiken bei, was die Rechtssicherheit im Binnenmarkt stärken soll. Rechtssicherheit und Markenvielfalt kommen den Markenanmeldern zu Gute, die ihre Möglichkeiten bisher noch nicht ausgereizt haben.