Das Deutsche Patent- und Markenamt wurde am 1. Oktober 1949 als „Deutsches Patentamt“ in München eröffnet. 1998 wurde es in „Deutsches Patent- und Markenamt“ umbenannt. Vorläuferbehörde war das 1877 gegründete Kaiserliche Patentamt – ab 1919 „Reichspatentamt“ – mit Sitz in Berlin. Das Reichspatentamt stellte 1945 seine Tätigkeit ein.
1990 verschmolz das Deutsche Patentamt mit dem Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR mit Sitz in Ost-Berlin
Neben dem Sitz in München unterhält die Bundesoberbehörde heute Außenstellen in Jena, Berlin und Hauzenberg.
Zu den Aufgaben des Deutschen Patentamts gehört die Erteilung gewerblicher Schutzrechte in Form von Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern und Marken.