Vieles spricht dafür, eine Marke einfach und prägnant zu gestalten. Ist die Gestaltung zu simpel, kann es jedoch schwierig werden, einen Schutz zu erlangen.
Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang die Entscheidung 29 W (pat) 572/19 (Weißes k auf rotem Grund) des Bundespatentgerichts. Von daher kann es sinnvoll sein, ein Logo, welches als Marke geschützt werden soll, graphisch etwas aufwändiger zu gestalten, als es Design-Puristen optimal erscheinen mag.
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